PLN021 Wem gehört die Stadt?

Eigentümer:innen von Wohnimmobilien haben einen Einfluss auf die Wohnung, in der man lebt und sie verdienen daran. Aber längst nicht alle Mieter:innen wissen, wem sie eigentlich ihre Miete zahlen, da häufig Verwaltungen zwischengeschaltet sind. Nicht mal die Stadt oder der Staat weiß, wem genau welches Stück Boden gehört, was z.B. zu Möglichkeiten der Steuerhinterziehung oder zur falschen Einschätzung der Verteilung des Vermögens in Deutschland führt und es für Mieter:innen schwer macht, sich gegen zweifelhafte Vermietungspraktiken zu wehren. Dies zu ändern, ist das Ziel der Arbeit von Christoph Trautvetter und Sarah Knechtel, die sich der bisher nur mühsam zu beantwortenden Frage „Wem gehört die Stadt?“ stellen. Sie berichten uns davon, wie sie Eigentümer:innen ausfindig gemacht haben, wen sie gefunden haben, was sie dabei über diese gelernt haben und was sich in Zukunft ihrer Meinung nach ändern muss am Umgang mit Informationen zu Immobilieneigentümer:innen.

Shownotes

Immobilie, Eigentum, Besitz, Grundbuch, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Grundgesetz (GG), Geschäftsbericht, Finanzmarkt, Börse, Genossenschaften, Rendite, Aktien, Inflation, Investmentfonds, exchange-traded fund (ETF), Liegenschaftsamt, Handelsregister, Firmenregister/Unternehmensregister, Koalitionsvertrag, Oligarch, Vermögenssteuer, Share Deals/Anteilskauf, Kapitalertrag, Enteignung, Gesetzesänderung auf Europäischer Ebene

Gäste

Christoph Trautvetter, www.wemgehoertdiestadt.de, Netzwerk Steuergerechtigkeit
Sarah Knechtelwww.wemgehoertdiestadt.de

Quellen

PLN020 Die Ortsübliche Vergleichsmiete und der Mietspiegel

Am 28.11.2021 hatte ein für viele Mieter:innen und Vermieter:innen wichtiges Instrument der Wohnungspolitik seinen 50. Geburtstag: Die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie dient zur Bewertung der Angemessenheit einer Mieterhöhung oder der Miethöhe bei Neuvermietung.

Da sie so einen großen Einfluss hat mit die Ausgaben von Haushalten und die Einnahmen von ImmobilienbesitzerInnen, wird stetig darum gestritten und daran weitergearbeitet. Erst letztes Jahr gab es eine Gesetzesnovelle und eine neue Verordnung dazu, aber in der Tagespresse wurde darüber wenig berichtet.

Daher wollen wir uns diese erklären lassen und diskutieren mit Reiner Wild vom Berliner Mieterverein, der die Mieterinteressen vertritt und Mario Hilgenfeld vom BBU, dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, der die Interessen der Vermieter vertritt. Beide sind Mitglied in der Arbeitsgruppe „Mietspiegel“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und kennen sich daher bestens aus mit der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit der Erstellung des Mietspiegels sowie den daran beteiligten Akteuren und den Aushandlungen zwischen diesen.

Shownotes

AG Mietspiegel, Erstes Wohnraumkündigungsschutzgesetz 1971, Zweites Wohnraumkündigungsschutzgesetz 1974, § 558 BGB, Weimarer Republik, Friedensmieten, Berliner Mietendeckel 2021, Mietspiegeltabelle Berlin 2021, Wohnlagenkarte Berlin 2021, Tabellenmietspiegel, Subjektmerkmale (Merkmale von Personen/Haushalten), Objektmerkmale (hier: Merkmale von Wohnungen), Bonität, Normativ, ziseliert, einfacher/ qualifizierter Mietspiegel, Vermutungswirkung, Regressionsmietspiegel, Regression/-sanalyse, Mietspiegelreformgesetz, Mietspiegel VO, arithmetisches Mittel/Mittelwert, Median, Repräsentativität, Bußgeld, Möbliertes Wohnen, Bundesratsinitiative

Gäste

Quellen:

Berlinspezifische Informationen:

Gesetze/Verordnungen:

PLN018 Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände

Immer wieder liest man in der Zeitung von dubiosen Geschäftspraktiken einiger Immobilieneigentümer, wie z.B. große Mieterhöhungen, dauerhaft unbehobene Mängel in Wohnung und Haus oder unklare Perspektiven für die Dauer des Mietvertrages. Häufig geraten dabei genau die Wohnungsunternehmen in die Schlagzeilen, welche die größten Wohnungbestände in Berlin besitzen. Die Stadt nutzt bereits alle verfügbaren Instrumente, um dem entgegenzusteuern, doch gerade in Ballungsräumen wie Berlin zeigt dies nur eingeschränkt Wirkung. Damit in Zukunft weniger Berliner Mieter*innen Angst vor den Briefen ihrer Hausverwaltung haben müssen, möchte die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ ein neues Instrument anwenden: Die Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG. Alle Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten sollen enteignet und die Immobilien in eine neu zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Dies würde ca. 240.000 Wohnungen (ca. 12 % der Berliner Mietwohnungen) betreffen und die Stadt Berlin zu Europas größter Vermieterin machen.

Wir haben mit Isabella Rogner von der Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ darüber gesprochen, wie das gehen soll.

Shownotes

Vergesellschaftung, Artikel 15 Grundgesetz, Deutsche Wohnen und Co enteignen, Weiterdenken statt Enteignen, Faire-Mieten-Modell, Städtische Wohnungsgesellschaften, BBU, DWE Vergesellschaftungsgesetz Stand 2021

Gast

Weiterführende Literatur und Quellen:

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen, ihre Forderungen und Ziele:

Zum Verfahren des Volksentscheids:

Zum Verfahren und Kosten der Vergesellschaftung:

Zur rechtlichen Zulässigkeit der Vergesellschaftung:

Zum neuen Wohnungsunternehmen/ Anstalt öffentlichen Rechts:

Mitmachen bei Deutsche Wohnen und Co enteignen:

PLN014 Der Hobrechtplan

Mit dem Beginn der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrunderts begannen die Menschen vom Land in die Städte zu ziehen um hier Arbeit in den Fabriken von Borsig, Siemens und anderen zu finden. Berlin füllte sich mit Menschen und es wurde absehbar, dass eine Stadterweiterung notwendig ist. Der junge James Hobrecht wurde mit dieser Aufgabe beauftragt und erarbeitete infolge einen Plan, der bis heute Wirkung auf die Berliner Stadtentwicklung hat. Von diesem Beispiel kann rückblickend einiges gelernt werden zur Mitbestimmung und der Notwendigkeit sich in Stadtplanung einzumischen. In der Rückschau zeigt sich insbesondere welche Folgen schon damals Spekulationen mit Grund und Boden und ein unregulierter Wohnungsbau haben können.

Shownotes

Bauernbefreiung, Luisenstadt, James Hobrecht, Rudolf Virchow, Charité, Georges-Eugène Haussmann,
Ildefons Cerdà, Wilhelm Adolf Lette, Peter Joseph Lenné, Over London by Rail von Gustave Doré, Akzisenmauer Berlin, Stadion am Gesundbrunnen (Plumpe).

Gäste

Mehr zum Thema

PLN012 Holzmarkt

 

Der Holzmarkt befindet sich in bester Lage mitten in Berlin am sonnigen Nordufer der Spree. Heute genießen dort im Sommer viele Menschen den Sonnenuntergang am dort frei zugänglichen Spreeufer oder wärmen sich im Winter die Hände am Glühwein. Unter dem Uferweg befindet sich ein Restaurant, es gibt Veranstaltungsräume, einen Club und Platz zum Arbeiten für Kreative. Dass das so sein wird, war bis zur Vergabe des Grundstücks im Bieterverfahren an die Holzmarkt-Genossenschaft unmöglich, sollten hier doch im Rahmen der Mediaspree-Planungen 82.000 Quadratmeter an Hotel, Wohnungen, Büro- und Gastronomieflächen [Berliner Morgenpost, 14.7.2008: „So sieht das Mediaspree-Projekt aus“] in Investorenarchitektur entstehen.

In dieser Folge ist Steini zu Gast. Wir lassen uns von ihm erzählen, wie das Gelände von einer durch die Stadtreinigung genutzten Fläche über die legendäre Bar 25 bis zum aktuellen Holzmarkt entwickelte wurde und wie man ein Grundstück in bester Spreelage kauft, um dort seine Ideen von einem urbanen Dorf zu verwirklichen.

Shownotes

Holzmarkt, Bar 25, Liegenschaftsfond, Kater Holzig, MediaSpree, Fusion-Festival, Bachstelzen, Tage außerhalb der Zeit, Abendrot Stiftung, Genossenschaft für urbane Kreativität, MIPIM, Kleihus+Kleihus, GRAFT, Erbbaurecht, Hochhaus: Gebäude dessen Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses mit Aufenthaltsraumt höher als 22m ist (§ 2 Absatz 4 Nr. 1 BauO Bln), Potsdam Drewitz, Cadus.

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