PLN021 Wem gehört die Stadt?

Eigentümer:innen von Wohnimmobilien haben einen Einfluss auf die Wohnung, in der man lebt und sie verdienen daran. Aber längst nicht alle Mieter:innen wissen, wem sie eigentlich ihre Miete zahlen, da häufig Verwaltungen zwischengeschaltet sind. Nicht mal die Stadt oder der Staat weiß, wem genau welches Stück Boden gehört, was z.B. zu Möglichkeiten der Steuerhinterziehung oder zur falschen Einschätzung der Verteilung des Vermögens in Deutschland führt und es für Mieter:innen schwer macht, sich gegen zweifelhafte Vermietungspraktiken zu wehren. Dies zu ändern, ist das Ziel der Arbeit von Christoph Trautvetter und Sarah Knechtel, die sich der bisher nur mühsam zu beantwortenden Frage „Wem gehört die Stadt?“ stellen. Sie berichten uns davon, wie sie Eigentümer:innen ausfindig gemacht haben, wen sie gefunden haben, was sie dabei über diese gelernt haben und was sich in Zukunft ihrer Meinung nach ändern muss am Umgang mit Informationen zu Immobilieneigentümer:innen.

Shownotes

Immobilie, Eigentum, Besitz, Grundbuch, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Grundgesetz (GG), Geschäftsbericht, Finanzmarkt, Börse, Genossenschaften, Rendite, Aktien, Inflation, Investmentfonds, exchange-traded fund (ETF), Liegenschaftsamt, Handelsregister, Firmenregister/Unternehmensregister, Koalitionsvertrag, Oligarch, Vermögenssteuer, Share Deals/Anteilskauf, Kapitalertrag, Enteignung, Gesetzesänderung auf Europäischer Ebene

Gäste

Christoph Trautvetter, www.wemgehoertdiestadt.de, Netzwerk Steuergerechtigkeit
Sarah Knechtelwww.wemgehoertdiestadt.de

Quellen

PLN020 Die Ortsübliche Vergleichsmiete und der Mietspiegel

Am 28.11.2021 hatte ein für viele Mieter:innen und Vermieter:innen wichtiges Instrument der Wohnungspolitik seinen 50. Geburtstag: Die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie dient zur Bewertung der Angemessenheit einer Mieterhöhung oder der Miethöhe bei Neuvermietung.

Da sie so einen großen Einfluss hat mit die Ausgaben von Haushalten und die Einnahmen von ImmobilienbesitzerInnen, wird stetig darum gestritten und daran weitergearbeitet. Erst letztes Jahr gab es eine Gesetzesnovelle und eine neue Verordnung dazu, aber in der Tagespresse wurde darüber wenig berichtet.

Daher wollen wir uns diese erklären lassen und diskutieren mit Reiner Wild vom Berliner Mieterverein, der die Mieterinteressen vertritt und Mario Hilgenfeld vom BBU, dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, der die Interessen der Vermieter vertritt. Beide sind Mitglied in der Arbeitsgruppe „Mietspiegel“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und kennen sich daher bestens aus mit der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit der Erstellung des Mietspiegels sowie den daran beteiligten Akteuren und den Aushandlungen zwischen diesen.

Shownotes

AG Mietspiegel, Erstes Wohnraumkündigungsschutzgesetz 1971, Zweites Wohnraumkündigungsschutzgesetz 1974, § 558 BGB, Weimarer Republik, Friedensmieten, Berliner Mietendeckel 2021, Mietspiegeltabelle Berlin 2021, Wohnlagenkarte Berlin 2021, Tabellenmietspiegel, Subjektmerkmale (Merkmale von Personen/Haushalten), Objektmerkmale (hier: Merkmale von Wohnungen), Bonität, Normativ, ziseliert, einfacher/ qualifizierter Mietspiegel, Vermutungswirkung, Regressionsmietspiegel, Regression/-sanalyse, Mietspiegelreformgesetz, Mietspiegel VO, arithmetisches Mittel/Mittelwert, Median, Repräsentativität, Bußgeld, Möbliertes Wohnen, Bundesratsinitiative

Gäste

Quellen:

Berlinspezifische Informationen:

Gesetze/Verordnungen:

PLN018 Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände

Immer wieder liest man in der Zeitung von dubiosen Geschäftspraktiken einiger Immobilieneigentümer, wie z.B. große Mieterhöhungen, dauerhaft unbehobene Mängel in Wohnung und Haus oder unklare Perspektiven für die Dauer des Mietvertrages. Häufig geraten dabei genau die Wohnungsunternehmen in die Schlagzeilen, welche die größten Wohnungbestände in Berlin besitzen. Die Stadt nutzt bereits alle verfügbaren Instrumente, um dem entgegenzusteuern, doch gerade in Ballungsräumen wie Berlin zeigt dies nur eingeschränkt Wirkung. Damit in Zukunft weniger Berliner Mieter*innen Angst vor den Briefen ihrer Hausverwaltung haben müssen, möchte die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ ein neues Instrument anwenden: Die Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG. Alle Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten sollen enteignet und die Immobilien in eine neu zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Dies würde ca. 240.000 Wohnungen (ca. 12 % der Berliner Mietwohnungen) betreffen und die Stadt Berlin zu Europas größter Vermieterin machen.

Wir haben mit Isabella Rogner von der Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ darüber gesprochen, wie das gehen soll.

Shownotes

Vergesellschaftung, Artikel 15 Grundgesetz, Deutsche Wohnen und Co enteignen, Weiterdenken statt Enteignen, Faire-Mieten-Modell, Städtische Wohnungsgesellschaften, BBU, DWE Vergesellschaftungsgesetz Stand 2021

Gast

Weiterführende Literatur und Quellen:

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen, ihre Forderungen und Ziele:

Zum Verfahren des Volksentscheids:

Zum Verfahren und Kosten der Vergesellschaftung:

Zur rechtlichen Zulässigkeit der Vergesellschaftung:

Zum neuen Wohnungsunternehmen/ Anstalt öffentlichen Rechts:

Mitmachen bei Deutsche Wohnen und Co enteignen:

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