PLN018 Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände

Immer wieder liest man in der Zeitung von dubiosen Geschäftspraktiken einiger Immobilieneigentümer, wie z.B. große Mieterhöhungen, dauerhaft unbehobene Mängel in Wohnung und Haus oder unklare Perspektiven für die Dauer des Mietvertrages. Häufig geraten dabei genau die Wohnungsunternehmen in die Schlagzeilen, welche die größten Wohnungbestände in Berlin besitzen. Die Stadt nutzt bereits alle verfügbaren Instrumente, um dem entgegenzusteuern, doch gerade in Ballungsräumen wie Berlin zeigt dies nur eingeschränkt Wirkung. Damit in Zukunft weniger Berliner Mieter*innen Angst vor den Briefen ihrer Hausverwaltung haben müssen, möchte die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ ein neues Instrument anwenden: Die Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG. Alle Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten sollen enteignet und die Immobilien in eine neu zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Dies würde ca. 240.000 Wohnungen (ca. 12 % der Berliner Mietwohnungen) betreffen und die Stadt Berlin zu Europas größter Vermieterin machen.

Wir haben mit Isabella Rogner von der Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ darüber gesprochen, wie das gehen soll.

Shownotes

Vergesellschaftung, Artikel 15 Grundgesetz, Deutsche Wohnen und Co enteignen, Weiterdenken statt Enteignen, Faire-Mieten-Modell, Städtische Wohnungsgesellschaften, BBU, DWE Vergesellschaftungsgesetz Stand 2021

Gast

Weiterführende Literatur und Quellen:

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen, ihre Forderungen und Ziele:

Zum Verfahren des Volksentscheids:

Zum Verfahren und Kosten der Vergesellschaftung:

Zur rechtlichen Zulässigkeit der Vergesellschaftung:

Zum neuen Wohnungsunternehmen/ Anstalt öffentlichen Rechts:

Mitmachen bei Deutsche Wohnen und Co enteignen:

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