PLN020 Die Ortsübliche Vergleichsmiete und der Mietspiegel

Am 28.11.2021 hatte ein für viele Mieter:innen und Vermieter:innen wichtiges Instrument der Wohnungspolitik seinen 50. Geburtstag: Die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie dient zur Bewertung der Angemessenheit einer Mieterhöhung oder der Miethöhe bei Neuvermietung.

Da sie so einen großen Einfluss hat mit die Ausgaben von Haushalten und die Einnahmen von ImmobilienbesitzerInnen, wird stetig darum gestritten und daran weitergearbeitet. Erst letztes Jahr gab es eine Gesetzesnovelle und eine neue Verordnung dazu, aber in der Tagespresse wurde darüber wenig berichtet.

Daher wollen wir uns diese erklären lassen und diskutieren mit Reiner Wild vom Berliner Mieterverein, der die Mieterinteressen vertritt und Mario Hilgenfeld vom BBU, dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, der die Interessen der Vermieter vertritt. Beide sind Mitglied in der Arbeitsgruppe „Mietspiegel“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und kennen sich daher bestens aus mit der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit der Erstellung des Mietspiegels sowie den daran beteiligten Akteuren und den Aushandlungen zwischen diesen.

Shownotes

AG Mietspiegel, Erstes Wohnraumkündigungsschutzgesetz 1971, Zweites Wohnraumkündigungsschutzgesetz 1974, § 558 BGB, Weimarer Republik, Friedensmieten, Berliner Mietendeckel 2021, Mietspiegeltabelle Berlin 2021, Wohnlagenkarte Berlin 2021, Tabellenmietspiegel, Subjektmerkmale (Merkmale von Personen/Haushalten), Objektmerkmale (hier: Merkmale von Wohnungen), Bonität, Normativ, ziseliert, einfacher/ qualifizierter Mietspiegel, Vermutungswirkung, Regressionsmietspiegel, Regression/-sanalyse, Mietspiegelreformgesetz, Mietspiegel VO, arithmetisches Mittel/Mittelwert, Median, Repräsentativität, Bußgeld, Möbliertes Wohnen, Bundesratsinitiative

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Gesetze/Verordnungen:

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