In den Berliner Bezirken werden in den letzten Jahren immer mehr Milieuschutzgebiete ausgewiesen. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter einer Satzung (bzw. Verordnung) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach §172 BauGB? Zusammen mit unserem Gast Aaron Schaar vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beleuchten wir das Verfahren zur Aufstellung eines Milieuschutzgebietes und die benötigten Vorraussetzung. Wir sprechen über die Konsequenzen für sowohl Bewohner*innen eines betroffenen Gebietes als auch die Verwaltung: Welche Maßnahmen sind in einem Milieuschutzgebiet genehmigungspflichtig? Iniefern werden Mieter*innen geschützt, wo sind die Grenzen dieses Schutzes? Außerdem bringt ein Milieuschutzgebiet das Instrument des Vorkaufsrecht mit sich, welches in Berlin besonders häufig im Bezirk Frierichshain-Kreuzberg angewandt wird. Wir wollten wissen, unter welchen Voraussetzungen es ausgeübt werden kann und wie das Verfahren zur Ausübung des Vorkaufrechtes aussieht.
Gast
Aaron Schaar, Gruppenleiter Erhaltungsgebiete bei Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Shownotes
Grundbuchamt, §172 BauGB, Gruppe Erhaltungsgebiete im Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt
Die Berliner Milieuschutzgebiete im Überblick
Daten: Geoportal Berlin / Erhaltungsverordnungsgebiete § 172 BauGB (Stand 31.12.2018) | Kartengrundlage: Map tiles by Carto, under CC BY 3.0. Data by OpenStreetMap, under ODbL.